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Schmerzensgeld Totgeburt Dinslaken
:: PRESSEMITTEILUNGEN ZUM THEMA "TOTGEBURT" (TEIL2) ::
Stadtspiegel Marl vom 30.12.2004 – Todgeburt II
SCHMERZENSGELD FÜR TRAUERNDEN VATER
Kein Urteil: Prozess endet mit Vergleich
Doch kein Urteil. Das mit Spannung erwartete Zivilverfahren, in dem ein Mann aus Dorsten einen Recklinghäuser Chefarzt verklagt hatte, weil seine Tochter aufgrund fehlerhaften Geburtsmanagements im Mutterleib gestorben war, endet mit einem Vergleich.
Auf ein Schmerzensgeld von 5.000,00 Euro einigten sich die Parteien. Der verklagte Chefarzt eines Recklinghäuser Krankenhauses nahm persönlich nicht an dem Verfahren teil. Er war im März 2004 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 15.000,00 Euro an die Mutter des verstorbenen Mädchens rechtskräftig verurteilt worden. Dass auch der verwaiste Vater auf Schmerzensgeld klagte, machte den Fall bundesweit von Interesse, denn erstmals wäre (bei eine Verurteilung des Arztes) einem betroffenen Vater ein rechtlich ähnlicher Status wie der einer Frau zuerkannt worden, wie der Rechtsanwalt des Paares, Stefan Hermann aus Marl, meinte.
Das Prozessergebnis, den Vergleich, bezeichnete Hermann dennoch als einen wichtigen Teilerfolg. Der klagende Vater hatte vor der Zivilkammer des Landgerichts Bochum deutlich gemacht, dass es ihm nicht um das Geld gegangen sei, sondern darum, dass der Arzt sich zu seiner fehlerhaften Behandlung bekennen und das Gespräch mit ihm und seiner Frau suchen solle.
Der Mediziner genießt als Facharzt mit langjähriger Berufserfahrung einen ausgezeichneten Ruf. Die Frau, damals 37 Jahre alt, begab sich im Frühjahr 2001 in die Behandlung des Recklinghäuser Chefarztes, sie war, weil stark übergewichtig und an Diabetes leidend, eine Risikopatientin. Als der errechnete Geburtstermin überschritten war, wollte sie per Kaiserschnitt entbunden werden, was der Chefarzt aber ablehnte. Das kleine Mädchen starb im Mutterleib, wurde dann tot per Kaiserschnitt entbunden.
Der klagende Vater hatte im zweiten Verfahren geltend gemacht, dass auch er unter dem Verlust des Kindes leide, psychologisch behandelt werden musste und zeitweise nicht arbeitsfähig war.
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Bild Zeitung vom 23.12.2004 – Totgeburt II
Stadtspiegel Marl vom 23.12.2004 – Totgeburt II
VERWAISTER VATER KLAGT AUF SCHMERZENSGELD
Kind starb im Mutterleib – Recklinghäuser Arzt vor Gericht
Hat ein Vater, dessen Kind vor der Geburt aufgrund fehlerhafter Behandlung starb, ein Recht auf Schmerzensgeld? Die Klage eines Mannes aus Dorsten gegen einen Chefarzt aus Recklinghausen weckt bundesweit Aufmerksamkeit.
Sollte der Dorstener mit seiner Schmerzensgeldklage gegen den Chefarzt Recht bekommen, würde ein solches Urteil in ganz Deutschland für verwaiste Väter ein Signal setzen.
Vor der Zivilkammer am Landgericht Bochum wird der Fall seit gestern verhandelt. Verklagt ist der Chefarzt eines Recklinghäuser Krankenhauses ein renommierter Gynäkologe und Geburtshelfer von gutem Ruf.
Er hatte im Frühjahr die stark übergewichtige und zuckerkranke Gattin des Dorsteners während ihrer Schwangerschaft betreut. Sie bat um einen Kaiserschnitt aufgrund verschiedener Risikofaktoren. Das lehnte der Chefarzt ab. Das kleine Mädchen starb im Mutterleib, wurde tot per Kaiserschnitt entbunden. Wegen mangelhaften Geburtsmanagements wurde der Arzt in dieser Sache rechtskräftig vom Landgericht Bochum am 24.März 2004 zu einem Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro, zahlbar an die Frau, verurteilt.
Nun verklagt auch der mitbetroffene Vater den Arzt auf Schmerzensgeld, und das ist bisher einmalig in Deutschland. Der Dorstener, vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Hermann aus Marl, macht geltend, dass er durch den Verlust seiner Tochter auch traumatisiert worden sei. Er habe sich psychologisch behandeln lassen müssen, war krankgeschrieben und längere Zeit nicht arbeitsfähig.
Der Rechtsvertreter des verwaisten Vaters hält ein Schmerzensgeld von 6.000,00 Euro für angemessen. Inzwischen hat das Paar eine gesunde Tochter.
Dorstener Zeitung vom 23.12.2004 – Totgeburt II
SCHMERZENSGELD FÜR VATER
Recklinghäuser Klinik zahlt 5.000,00 Euro nach Totgeburt des Kindes
Dorsten- Die Trauer muss grenzenlos gewesen sein. Anfang April 2001 verlor ein Dorstener Ehepaar sein Baby.
Laetitia starb kurz vor der Entbindung. Weil die Ärzte Fehler gemacht haben. Neben der Mutter erhält nun auch der Vater Schmerzensgeld. Vor dem Bochumer Landgericht hat sich das betroffene Krankenhaus gestern bereit erklärt, 5.000,00 Euro an den Vater zu überweisen. Damit wurde ein weiterer langwieriger Prozess vermieden.
Denn der Fall ist gar nicht so einfach. Weil es nicht nur um den Schock ging, der durch den Tod der Tochter ausgelöst wurde. Sondern auch um die ganzen konkreten Leiden und traumatischen Erlebnisse, die der Vater damals erlitten hat.
Die traurige Geschichte begann im April 2001. Die hochschwangere Dorstenerin ging ins Krankenhaus - zur Entbindung. Doch die Geburt von Laetitia verzögerte sich. Auch als der errechnete Termin längst überschritten war, entschlossen sich die Mediziner nicht zum Kaiserschnitt. Das Bochumer Landgericht sprach später von einem klaren Behandlungsfehler. Weil es sich um eine Risiko-Schwangerschaft gehandelt hat, hätte man früher eingreifen müssen. Die Konsequenz: Nach einem langen Prozess mit medizinischen Gutachten sprachen die Richter der Dorstenerin 15.000,00 Euro Schmerzensgeld zu. Damit gingen sie sogar über die Vorstellungen der Mutter hinaus, die nur 10.000,00 Euro gefordert hatte.
Nach der erfolgreichen Klage verklagte der Marler Rechtsanwalt Stefan Hermann, der die Eltern vor Gericht vertritt, das Krankenhaus erneut. Diesmal ging es um die Leiden des Vaters. Weil er psychisch so stark eingebunden war, und den Verlust des Kindes ebenfalls nur schwer verarbeiten konnte. Nach der Totgeburt seines Kindes wurde er krank, konnte nicht mehr arbeiten und musste sich psychologischer Hilfe bedienen. Im Vorfeld des zweiten Prozesses hatte die Recklinghäuser Klinik versucht, die Klage ohne Prozess zu Ende zu bringen. Vor Gericht wurde man sich deshalb auch schnell einig. Der Vorschlag zur Hälfte des Schmerzensgelds kam von den Richtern. „Damit die Eltern endlich ihren Frieden machen können“, wie es hieß. Der Vater kann mit der Entscheidung leben. Ihm war es ohnehin nicht um das Geld gegangen. Sondern um Anstand und Schuld. Weihnachten feiern die Dorstener übrigens mit ihrer zweiten Tochter Aurelia. Sie kann inzwischen schon sprechen und laufen.
Recklinghäuser Zeitung vom 23.12.2004 – Totgeburt II
VATER ERHÄLT 5.000,00 EURO SCHMERZENSGELD
Fehler des Arztes führt zur Totgeburt der Tochter Kreis.
Doch kein Präzidenzfall, aber ein Teilerfolg für den klagenden Vater: Vor dem Landgericht Bochum schlossen am Mittwoch der Dorstener, dessen Tochter im Mutterleib starb, und der Anwalt des beklagten Gynäkologen einen Vergleich. Hätte der Vater dem Vergleich (er erhält 5.000,00 Euro von dem Chefarzt eines Recklinghäuser Krankenhauses) nicht zugestimmt und Recht erhalten, wäre erstmals in Deutschland ein mitbetroffener Mann rechtlich wie eine Frau angesehen worden, deren Kind durch einen Arztfehler starb. Diese Frage wurde bei dem Verfahren vor der Zivilkammer des Landgerichts Bochum auch ausgiebig erörtert. Beim Schmerzensgeld wird unterschieden, ob ein unmittelbarer Schaden (bei der Kindsmutter im vorliegenden Fall für die Kammer offensichtlich) oder ein unmittelbarer Schaden entstanden ist. Unmittelbar gilt bislang für Männer, weil Männer keine Kinder gebären können. Das sieht der Dorstener anders. Ihm standen am Mittwoch oft die Tränen in den Augen, obwohl er seinen Fall sachlich darlegte. Es gehe ihm nicht um Geld, sondern darum, dass der Arzt bis heute nicht mit ihm und seiner Frau geredet habe. Dem Vergleich stimmte er aber schließlich zu. Sein Rechtsbeistand, Rechtsanwalt Stefan Hermann aus Marl, hätte dagegen ein Urteil befürwortet, sieht aber auch eine gewisse Bestätigung: „Der Vergleich ist eine Teilanerkennung der Schuld. Und darauf kam es uns an.“ Nach Hermanns Verständnis verstößt es gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach Männer und Frauen rechtlich gleichgestellt sind, dass Traumata und Folgeerkrankungen, die auch ein Vater nach einem solchen Verlust erleidet nicht so gewürdigt werden wie bei einer Frau. Der geschlossene Vergleich ist rechtskräftig. Rechtskräftig verurteilt worden war der Recklinghäuser Chefarzt am 24. März zu einem Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro für die Mutter. Das Gericht hatte festgestellt, dass das Kind durch fehlerhaftes Geburtsmanagement verstorben war und die Frau deshalb seelische und körperliche Leiden davongetragen hatte. Die stark übergewichtige Frau hatte aufgrund verschiedener Probleme per Kaiserschnitt entbinden wollen, das hatte der Arzt aber abgelehnt.
Bild Zeitung vom 30.11.2004 – Totgeburt II
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